Als Cannabis ein Apothekenmittel war
Von Bartholomew Alen
Warum es wichtig ist, jenseits der „Drogen“-Narrative darüber zu sprechen
Die Wahrnehmung von Cannabis in Ungarn ist heute überwiegend in ein polizeiliches und strafrechtliches Rahmenwerk eingebettet. Historisch jedoch gab es eine Zeit, in der die Pflanze – genauer gesagt Präparate des „indischen Hanfs“ mit psychoaktiver Wirkung – in der Fachliteratur als Arzneimittel geführt wurde und auch im Apothekenwesen präsent war.

Diese Spannung – „früher Medizin, heute verbotene Substanz“ – ist keine bloße Kuriosität. Sie hilft zu verstehen, wie gesellschaftliche Tabus entstehen und wie derselbe Stoff je nach Wissensstand der Wissenschaft, den Möglichkeiten der pharmazeutischen Standardisierung und den Anforderungen der Regulierung gleichzeitig als Medikament und als verbotene Substanz eingeordnet werden kann.
In der ungarischen Öffentlichkeit ist das Arcanum Digitális Tudománytár eine der wichtigsten „Zugangsquellen“ zu historischen Materialien. Diese Datenbank ermöglicht die Durchsuchung einer enormen Menge digitalisierter Presse- und Fachpublikationen. Ein ausführlicher Zeitungsartikel (Telex), der sich mit dem Thema befasst, stützt sich gezielt auf solche zeitgenössischen Quellen und zeigt, dass THC-haltiges Cannabis bis ins erste Drittel des 20. Jahrhunderts in der ungarischen Medizin keineswegs ein „unbekanntes Unbekanntes“ war.
Wie aus „indischem Hanf“ ein modernes europäisches Arzneimittel wurde
In der Geschichte der europäischen Medizin des 19. Jahrhunderts taucht im Zusammenhang mit Cannabis immer wieder ein Name auf: William Brooke O'Shaughnessy. In seinen Veröffentlichungen aus den späten 1830er-Jahren – basierend auf Erfahrungen aus Indien – berichtete er über die Wirkungen und medizinischen Anwendungen von Cannabispräparaten, insbesondere im Zusammenhang mit krampfartigen und konvulsiven Erkrankungen.
In seiner Zeit wurde die Pflanze als Substanz beschrieben, die in Westeuropa noch kaum als Arzneimittel bekannt war, während sie in anderen Regionen bereits praktisch angewendet und bei verschiedenen Krankheitsbildern erprobt wurde.
Parallel dazu rückte auf dem europäischen Kontinent auch die psychoaktive Wirkung – und deren psychiatrische Interpretation – schnell in den Fokus. Ein gutes Beispiel dafür ist Jacques-Joseph Moreau de Tours, der Mitte des 19. Jahrhunderts eine Arbeit über die mentalen Effekte von Haschisch veröffentlichte. Cannabis erschien somit in Europa gleichzeitig als therapeutisches Versprechen und als bewusstseinsveränderndes Phänomen.
Eine wichtige Erkenntnis aus dieser historischen Entwicklung ist, dass „Cannabis“ im 19. Jahrhundert kein einheitlicher, standardisierter Wirkstoff war. Vielmehr handelte es sich um pflanzliche Drogen und Extrakte mit stark variierender Zusammensetzung. Zahlreiche spätere regulatorische und klinische Debatten – etwa über Wirksamkeit, Nebenwirkungen oder Dosierbarkeit – haben genau hier ihren Ursprung: in der fehlenden Standardisierung.

Spuren in Ungarn: Arzneibücher, Apotheken und „Cannabis indica“
Auf Grundlage der Fachliteratur zur Geschichte der ungarischen Pharmazie lässt sich feststellen, dass Cannabis bzw. Hanf bereits im offiziellen Arzneibuchsystem präsent war. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert finden sich in mehreren Ausgaben Einträge, die auf Cannabis verweisen, und auch im damaligen fachlichen Diskurs war das Thema keineswegs fremd.
Wichtig ist dabei eine zentrale Differenzierung, die im öffentlichen Diskurs oft verloren geht: Die Tatsache, dass Cannabis im Arzneibuch aufgeführt war, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es massenhaft, routinemäßig oder in gleichbleibender Qualität verwendet wurde. Vielmehr zeigt es, dass es einen offiziellen pharmazeutischen Rahmen gab, innerhalb dessen Cannabis indica – also „indischer Hanf“ – als Droge bzw. Zubereitung überhaupt definiert und eingeordnet werden konnte.
Historische Übersichten zur Entwicklung der ungarischen Arzneibücher zeigen beispielsweise, dass Cannabis indicae herba in frühen Ausgaben unter den „offiziellen Drogen“ geführt wurde, während diese Position im Laufe des 20. Jahrhunderts zunehmend verschwand.
Ein weiterer interessanter Aspekt im Kontext der pharmazeutischen Professionalisierung um die Jahrhundertwende ist das Auftreten von Standardisierungsbestrebungen. In handels- und pharmazeutischen Quellen finden sich Hinweise auf „garantiert reine“ Substanzen – ein Zeichen dafür, dass Qualitätssicherung zunehmend an Bedeutung gewann.
Ein illustratives Beispiel hierfür ist die Rolle von Merck, dessen damalige Produktpalette sowohl Reagenzien als auch pflanzliche Drogen umfasste. Zeitgenössische ungarische Fach- und Pressequellen belegen, dass solche Unternehmen aktiv an der Entwicklung und Vermarktung standardisierter pharmazeutischer Stoffe beteiligt waren – einschließlich Cannabispräparaten.
Warum Cannabis aus der Medizin verschwand: Qualität, Dosierbarkeit und internationale Kontrolle

Der Rückgang der medizinischen Nutzung von Cannabis zu Beginn des 20. Jahrhunderts lässt sich kaum auf einen einzelnen Faktor zurückführen. Vielmehr handelt es sich um ein Zusammenspiel mehrerer Entwicklungen, die sich gegenseitig verstärkten.
Aus historisch-pharmazeutischer Sicht werden vor allem folgende Aspekte hervorgehoben:
Die Wirkmechanismen von Cannabis waren lange Zeit nicht ausreichend verstanden, die Zusammensetzung der pflanzlichen Präparate variierte stark, und dadurch war eine präzise Dosierung nur schwer möglich. Gleichzeitig setzte sich in der Arzneimittelentwicklung ein grundlegender Wandel durch: standardisierte, synthetische oder halbsynthetische Wirkstoffe verdrängten zunehmend komplexe, heterogene Pflanzenstoffe.
Parallel dazu verschärfte sich im 20. Jahrhundert die internationale Regulierung berauschender Substanzen. Ein wichtiger Meilenstein war die Genfer Opiumabkommen von 1925, in dem Extrakte und Tinkturen des „indischen Hanfs“ erstmals explizit als kontrollierte Substanzen aufgeführt wurden. Die Vertragsstaaten wurden verpflichtet, deren Verwendung auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu beschränken.
Ein weiterer zentraler Schritt folgte mit dem Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe von 1961. Dieses Abkommen definiert bis heute maßgeblich, was unter „Cannabis“ und „Cannabisharz“ zu verstehen ist, und verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Produktion, Handel und Nutzung ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu begrenzen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der industrielle Anbau (z. B. für Fasern oder Samen) nicht unter diese Regelung fällt.
Interessanterweise wurden viele der wissenschaftlichen Grundlagen zum Verständnis von Cannabis erst nach dieser Phase intensiver Regulierung gelegt. Die Isolierung von CBD begann Mitte des 20. Jahrhunderts, während die Struktur von THC und zentrale Erkenntnisse der modernen Cannabinoid-Chemie erst in den 1960er-Jahren entschlüsselt wurden.
Seit den 1990er-Jahren hat die Forschung zum sogenannten Endocannabinoid-System das Bild weiter verändert. Die Entdeckung und Charakterisierung von Cannabinoid-Rezeptoren sowie körpereigenen Cannabinoiden eröffnete eine völlig neue Perspektive auf die Wirkweise von Cannabis und dessen mögliche therapeutische Anwendungen.
Diese Entwicklung zeigt eine gewisse historische Ironie: Während Cannabis politisch und regulatorisch zunehmend eingeschränkt wurde, begann die Wissenschaft gleichzeitig erst wirklich zu verstehen, wie und warum die Substanz im menschlichen Körper wirkt.
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